So unterschiedlich der Online-User/Portalnutzer ist, so unterschiedlich ist dessen Lustverlangen/SM-Vorlieben und der Weg zur Gewinnung selbiger. Gerade in sexueller Hinsicht erscheint es, als gäbe es, durch einen ähnlichen Spieltrieb gefördert, eine beachtliche Anzahl an Gemeinsamkeiten. Doch diese prinzipielle Normativität wird in der Geschlechterforschung angefochten. Asexualität ist ebenso ein Phänomen wie Homosexualität oder Heterosexualität. Allen gemein, ist jedoch die Lust, welche über das allgemeine Verlangen hinausgeht, und sich in subjektivem Begehren, Wünschen und Vorstellungen äußert. Eine D/s-Beziehung soll auf Lust basieren, und nicht lediglich eine Zweckgemeinschaft zum Erhalt der Spezies sein. BDSM ist eine Form der Lustgewinnung, und in sich selbst viel zu breit gefächert, um sich
mit einzelnen Phänomenen und Ausprägungen konkret zu befassen. Jede Ausprägung und dessen Auslebung/Lebensstil beruht jedoch auf unverrückbaren Prinzipien, welche sich natürlich mit denen einer „normalen“ Vanilla-Beziehung überschneiden. Jedoch, durch die Natur bestimmter Fetisch-Handlungen mit einer noch größeren Dringlichkeit Beachtung und Anwendung finden müssen. Das Grundprinzip jeglicher Beziehung, nicht nur sexueller Natur, ist das Einvernehmen von Handlungen. Keine Person darf gegen ihren freien, ausdrücklichen Willen Zwang erfahren. Während es die Aufgabe des Gesetzes ist, persönliche Freiheiten zu achten und zu schützen, so obliegt es jedem selbst, in der direkten Handlung auf diese zu bestehen und die Achtung und Einhaltung einzufordern. Entfällt dies, ist jedoch nicht zwangsläufig ein Einvernehmen zwischen Domina und Bottom entstanden. Auf Rechte und Freiheiten zu verzichten muss notwendigerweise eine explizite, aktive Handlung sein, welche jederzeit, bedingungslos umkehrbar ist.
Da die aufgegeben Freiheiten und Rechte gegeben sind, können sie nicht aufgegeben werden, sondern werden nur, für die Dauer der Handlung nicht wahrgenommen. Eine fortlaufende D/s Beziehung kann als ein stilles Einvernehmen der Wahrnehmung gelten, jedoch bestand hierzu, zu Beginn, das freiwillige, gegenseitige Einvernehmen. Das normative Beziehungsmodell ist, heutzutage, eine gleichberechtigte Beziehung.
In dieser Beziehung haben alle Partner dieselben Rechte, Pflichten und Freiheiten
Ein Blick in die Historie unserer Gesellschaft zeigt, dass diese Gleichberechtigung nicht notwendiger Weise existiert, sondern dem historisch gewichteten Modell abgerungen werden musste. Eine BDSM-Beziehung, in der die Partner als nicht gleichberechtigt scheinen, steht hierbei nicht der Neuerung entgegen. Während in der historischen, gewichteten Beziehung die Machtdisposition unumstößlich und unumkehrbar existierte, mit der Folge, dass die Freiheiten und Rechte eines Partners zwangsweise eingeschränkt, wenn nicht sogar negiert sind. Die SM-Beziehung beruht auf Einvernehmen und einer freiwilligen Suspension in der Wahrnehmung selbiger. Möglicher aufgebrachter Zwang erfolgt also nicht, im Voraus, sondern eher im Verlauf der Kontakterhaltung. Zudem findet der Zwang nur in einem einvernehmlich, abgesteckten Rahmen statt. Der freie Wille bleibt also erhalten. Zwar existiert ein Machtgefälle, jedoch sind alle Partner hierdurch, weiterhin gleich gewichtet.
Machtgefälle, Zwang und Verantwortung
In einer BDSM-Beziehung existiert in aller Regel ein Machtgefälle. Es gibt einen unterwürfigen Sub und beherrschenden Dom Part. Die Verteilung erfolgt hierbei unabhängig von Geschlecht, Alter oder ähnlicher Merkmale, sondern ist allein der subjektiven Präferenz und Disposition des Spielpartners geschuldet. Die Verteilung der Macht kann hierbei in einem gegenseitigen Wechselspiel erfolgen. Allen gemein ist, dass der sich unterwerfende Part, durch die Suspension der Wahrnehmung von Rechten, sich dem Willen und Zwang einer Domina aussetzt. Er schafft einen Freiraum, in dem er nicht nur Handlungsfreiheit, sondern auch mit der Handlung verbundener Verantwortung entledigt.
Der dominante Part hingegen füllt diesen entstandenen Freiraum aus und übernimmt damit zwangsweise die Verantwortung, die mit geforderten, im Zwang erbrachten, Handlungen einhergeht. Die Form und Größe dieses Freiraums wird alleine durch die Freigiebigkeit eines Sklaven bestimmt. Als einzige verbleibende Pflicht innerhalb dessen, verweilt die Wahrung der Grenzen ultimativ bei ihm. Die oberste Pflicht des Dominanten ist hierbei die absolute Einhaltung der Grenzen. Nur hierfür existiert ein Einvernehmen, und ist somit zulässig und explizit. Die Möglichkeit diesen Handlungsfreiraum aufzugeben ist beiden Kontakten unabhängig voneinander zugestanden. Dies muss notwendigerweise freiwillig und zeitgleich mit der Äußerung des Wunsches geschehen. Da jede Person eigene Dispositionen zur Lust und Lustgewinnung besitzt, sind die Grenzen des Handlungsfreiraumes immer subjektiver und eigener Natur.
Drei Felder sind zu betrachten, welche den Handlungsfreiraum definieren
Die harten Limits, weichen Limits und das Erwünschte. Unerwünschte Handlungen, die nicht mehr dem Lustgewinn dienen und der unterwürfigen Person grundsätzlich zuwider sind, stellen absolute, unantastbare Grenzen des aufgebrachten Zwangs dar. Ein Handeln über diese Grenzen hinaus ist notwendigerweise eine Verletzung des Einvernehmens. Sie sind implizierender Natur, was heißt, dass auch ähnliche, nicht direkt geäußerte Handlungen ähnlicher Art ausgeschlossen sind.
Ein zweites Feld besteht aus den nur zum Teil erwünschten Handlungen. Hier handelt es sich um Handlungen, welche in einer Ausprägung gestattet oder gewünscht sind, in abgewandelter Form jedoch nicht mehr dem Einvernehmen entsprechen. Es grenzt an das Vorherige und ist ebenfalls expliziter Natur. Es schließt nur Handlungen und Freiräume ein, welche zuvor, in ihrer exakten Ausprägung, freiwillig explizit geäußert wurden.
Das dritte Feld sind die erwünschten Handlungen. Auch dieses Feld hat einen expliziten Charakter, da Handlungen und deren Reaktion nicht antizipiert werden können. Es gilt also, im vorneherein genau zu prüfen, welcher Gestalt der Handlungsraum ist. Die Grenzen der einzelnen Felder können sich, im beidseitigen Einvernehmen wandeln, jedoch ist in erster Linie die Einhaltung der Grenzen die oberste Pflicht einer Herrin. Innerhalb der Grenzen darf sie jegliche Handlungen, nach ihrem Willen, ausführen und erzwingen.
Kommunikation im Voraus, garantiert ein sicheres, einvernehmliches SM-Erleben/Treffen
Hierfür müssen sich sowohl Femdom als auch Sklavin frei und reflektiert äußern. Dies beinhaltet sowohl Wünsche, Emotionen, wie auch vorherige, sowohl positive als auch negative, Erfahrungen. Nur so kann sichergestellt sein, dass das Ziel, der Lustgewinn (z. B. beim Bondage), erreicht werden kann. Egal in welcher gesonderten Situation oder Handlung sich die Partner befinden, beruht die Beziehung auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen voreinander. Der Respekt vor den Grenzen des Einzelnen, des offerierten Handlungsfreiraumes und der Person an sich bilden die Grundlage jeglicher Sadomaso Handlungspraxis.
Das Vertrauen hierauf und der Offenheit während der Determinierung der Handlungsräume sind notwendig für das erfolgreiche Verfolgen einer solch gearteten D/s Partnerschaft. Gerade im Hinblick auf die extremen Situationen, welche durch einzelne Handlungen hervorgebracht werden können. Auch wenn einige Spielkonstellation und Femdom-Verehrungen von Außen ungewöhnlich oder verstörend anmutet, so ist die Basis hierfür tiefgreifender als es den Anschein erweckt. Es gibt klare Unterschiede zwischen der Voraussetzung eine solche Beziehung zu führen. Im Vergleich zu der normativ dominanten Beziehungsform, welche sich nicht nur in physischer Handlung äußern kann, liegen diese besonders in einer tief greifenden Offenbarung des eigenen Wesens.